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Newsletter 02/2004
Steuerrechtsänderungen
 
Steuerrechtsänderungen
- Die Eigenheimzulage wurde eingeschränkt. Die Grundförderung wurde für Neubauten und für
den Erwerb einheitlich auf jährlich 1.250 Euro festgesetzt. Ausbauten und Erweiterungen sind
nicht mehr begünstigt. Die Einkommensgrenze (Zweijahreszeitraum) wurde auf 70.000/140.000
Euro (Ledige/Verheiratete) abgesenkt. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um 30.000 Euro. Die bisherige Eigenheimförderung kann in Anspruch genommen werden,wenn beim Bestands-
erwerb der notarielle Vertrag vor dem 1.1.2004 abgeschlossen wurde und beim Neubau der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 1.1.2004 gestellt worden waren.

- Bei Mietwohnungsneubauten wurden die degressive AfA-Sätze auf 4% für 10 Jahre, auf 2,5% für 8 Jahre und auf 1,25% für 32 Jahre gesenkt.

- Größerer Erhaltungsaufwand kann bei Mietwohngebäuden wieder gleichmäßig über 2 bis 5 Jahre verteilt werden.

- Bei der verbilligten Überlassung von Wohnungen muss die Nutzungsüberlassung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt werden, wenn das Entgelt weniger als 56 Prozent der ortsüblichen Miete beträgt. Bislang lag diese Grenze bei 50 Prozent.

- Einschränkungen gibt es ferner bei den Steuervergünstigungen für Baudenkmale, für Gebäude in Sanierungsgebieten sowie für schutzwürdige Kulturgüter.

- Aufwendungen für die Instandsetzung und Modernisierung eines Gebäudes werden zu den Herstellungskosten berechnet, wenn die Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und die Aufwendungen 15 Prozent der Herstellungskosten des Gebäudes übersteigen.
Impressum:

Baustoffe Wagner GmbH &Co. KG
Nordstraße 3
66780 Rehlingen-Siersburg

Telefon: +49-(0) 68 35 - 92 01-0

E-Mail: info@baustoffe-wagner.de
Internet: www.baustoffe-wagner.de

Vertretungsberechtigter:
Stefan Wagner, Geschäftsführer

Handelsregister: Amtsgericht Saarlouis HRA 9708

Umsatzsteueridentnummer: DE 814463247


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